Sofern für einzelne Bürgermeister Recherchen über deren Vita abgeschlossen wurden, sind sie in der Tabelle fett markiert und mit einem weiterführenden Link versehen. Weitere Nachforschungen sind bereits geplant bzw. in Arbeit.
Amtszeit | Name | Bezeichnung |
1799-1819 | Klein, Johann Balthasar | Schultheiß |
1819-1826 | Klein, Johann Georg | Stadtschultheiß |
1826-1838 | Kielmeyer, Georg Friedrich | Stadtschultheiß |
1839-1872 | Wider, August Immanuel | Stadtschultheiß |
1872-1905 | Bracher, Christian Friedrich Gottlieb | Stadtschultheiß |
1905-1933 | Fischer, Christian Gottlob | Stadtschultheiß, ab 1939 Bürgermeister |
1933 | Blessing, Oskar | Kommissionarischer Bürgermeister |
1933-1937 | Elsäßer, Wilhelm Friedrich | Amtsverweser, Bürgermeister |
1938-1945 | Gröber, Otto | Bürgermeister |
1945-1946 | Ritter, Alfred Eugen | Kommissionarischer Bürgermeister |
1946-1948 | Stehli, Herbert F. | Bürgermeister |
1948-1949 | Körber, Reinhold | Bürgermeister |
1950-1968 | Blümlein, Ludwig | Bürgermeister |
1968-2000 | Störrle, Horst | Bürgermeister |
2000-2024 | Lutz, Michael | Bürgermeister |
ab 2024 | Nathan, Chris | Bürgermeister |
Der Ortvorsteher wurde im Kaiserreich „Schultheiß“ bzw. Stadtschultheiß“ genannt. Erst mit der ab 1930 geltenden Gemeindeordnung hatten die Ortsvorsteher in Württemberg die Bezeichnung „Bürgermeister“ zu tragen.
In der Gemeindeverwaltung war die Glashütte mit 2 Gemeinderäten repräsentiert. Darüber hinaus bestand ein Teilgemeinderat Glashütte mit sechs weiteren Mitgliedern sowie dem Anwalt, eine Art Bürgermeister, der die Anliegen der Dörfler nach außen vertrat. Man wurde also nicht von Waldenbuch regiert. Dieses Privileg endete mit der Eingemeindung im Jahre 1930.
Die Verwaltung der Gemeinden in Württemberg wurde maßgeblich vom Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung bestimmt. Stadtschultheiß, Gemeinderat und Bürgerausschuß waren für die Geschicke der Gemeinde verantwortlich. Den Stadtschultheiß als Ortvorstand wählten bis 1891 nicht unmittelbar die Bürger, sondern sie schlugen lediglich drei Kandidaten für die Stelle des Ortsvorstehers vor. Wer aber von diesen dreien schließlich Schultheiß wurde, das bestimmte die Kreisregierung. 1891 änderte sich dieser Modus. Von nun an wurden die Stadtschultheißen direkt von den Bürgern gewählt.
In Waldenbuch war Stadtschultheiß Christian Gottlob Fischer der erste 1905 direkt gewählte Gemeindevorsteher.