Waldenbucher Stadtschultheißen und Bürgermeister

Sofern für einzelne Bürgermeister Recherchen über deren Vita abgeschlossen wurden, sind sie in der Tabelle fett markiert und mit einem weiterführenden Link versehen. Weitere Nachforschungen sind bereits geplant bzw. in Arbeit.

Amtszeit Name  Bezeichnung
1799-1819 Klein, Johann Balthasar Schultheiß
1819-1826 Klein, Johann Georg Stadtschultheiß
1826-1838 Kielmeyer, Georg Friedrich Stadtschultheiß
1839-1872 Wider, August Immanuel Stadtschultheiß
1872-1905 Bracher, Christian Friedrich Gottlieb Stadtschultheiß
1905-1933 Fischer, Christian Gottlob Stadtschultheiß, ab 1939 Bürgermeister
1933 Blessing, Oskar Kommissionarischer Bürgermeister
1933-1937 Elsäßer, Wilhelm Friedrich Amtsverweser, Bürgermeister
1938-1945 Gröber, Otto Bürgermeister
1945-1946 Ritter, Alfred Eugen Kommissionarischer Bürgermeister
1946-1948 Stehli, Herbert F. Bürgermeister
1948-1949 Körber, Reinhold Bürgermeister
1950-1968 Blümlein, Ludwig Bürgermeister
1968-2000 Störrle, Horst Bürgermeister
2000-2024 Lutz, Michael Bürgermeister
ab 2024 Nathan, Chris Bürgermeister

Der Ortvorsteher wurde im Kaiserreich „Schultheiß“ bzw. Stadtschultheiß“ genannt. Erst mit der ab 1930 geltenden Gemeindeordnung hatten die Ortsvorsteher in Württemberg die Bezeichnung „Bürgermeister“ zu tragen.

In der Gemeindeverwaltung war die Glashütte mit 2 Gemeinderäten repräsentiert. Darüber hinaus bestand ein Teilgemeinderat Glashütte mit sechs weiteren Mitgliedern sowie dem Anwalt, eine Art Bürgermeister, der die Anliegen der Dörfler nach außen vertrat. Man wurde also nicht von Waldenbuch regiert. Dieses Privileg endete mit der Eingemeindung im Jahre 1930.

Die Verwaltung der Gemeinden in Württemberg wurde maßgeblich vom Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung bestimmt. Stadtschultheiß, Gemeinderat und Bürgerausschuß waren für die Geschicke der Gemeinde verantwortlich. Den Stadtschultheiß als Ortvorstand wählten bis 1891 nicht unmittelbar die Bürger, sondern sie schlugen lediglich drei Kandidaten für die Stelle des Ortsvorstehers vor. Wer aber von diesen dreien schließlich Schultheiß wurde, das bestimmte die Kreisregierung. 1891 änderte sich dieser Modus. Von nun an wurden die Stadtschultheißen direkt von den Bürgern gewählt.

In Waldenbuch war Stadtschultheiß Christian Gottlob Fischer der erste 1905 direkt gewählte Gemeindevorsteher.

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